Aus Gemeinden werden Seelsorgebezirke – die seelsorgerliche Ansprechbarkeit bleibt klar.

Mit dem 1. Januar 2025 hat sich aus den bisherigen vier Kirchengemeinden die eine evangelische Kirchengemeinde Niddatal gebildet.
Die Fusion ist Teil eines Veränderungsprozesses, der unsere ganze Landeskirche umfasst. Aufgrund sinkender Mitgliederzahlen sind wir zugleich gefordert, die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer anzupassen. Auch das landeskirchenweit.
Künftig sprechen wir also von einem Verkündigungsteam, zu dem neben den Pfarrpersonen auch die Gemeindepädagogin und die Kirchenmusikerin gehören. Sie sind gemeinsam verantwortlich für den ganzen Nachbarschaftsraum. Ihre Aufgaben und Tätigkeiten werden in einer gemeinsamen Dienstordnung festgelegt.
An diesen Ordnungen wird in den kommenden Wochen und Monaten in allen Nachbarschaftsräumen des Dekanats gearbeitet. Zu ordnen sind dabei die klassischen Gemeindearbeitsfelder, Konfi-Arbeit, Religionsunterricht, Tätigkeiten auf Dekanatsebene und vor allem auch die seelsorgerliche Ansprechbarkeit und Zuständigkeit. Künftig werden also die ehemaligen Gemeinden als Seelsorgebezirke betrachtet. Sie werden den einzelnen Pfarrpersonen zugeordnet. Dabei sollte jeder und jede ungefähr gleich viele Personen seelsorgerlich betreuen.
Für die neue Gemeinde Niddatal bedeutet das, dass wenigstens zwei Pfarrpersonen zuständig sein müssen. Bewohnt ein Pfarrer oder eine Pfarrrein ein Pfarrhaus, so ist der Ort dieses Dienstsitzes im Nachbarschaftsraum „automatisch“ schon dessen bzw. ihr Seelsorgebezirk. Während viele Tätigkeiten im Verkündigungsteam künftig immer auch mal wechseln können, bleibt die seelsorgerliche Zuordnung fest. Hier sollen die Gemeindeglieder, die Begleitung wünschen oder die einen Sterbefall zu beklagen haben, Sicherheit haben. Für alle wird klar sein, wer für welchen Ort zuständig und ansprechbar ist.
Dekan Volkhard Guth